Vor Beginn einer Therapie benötigen Sie einen ärztlichen
Verordnungsschein, den Ihnen Ihr praktischer Arzt oder Facharzt ausstellt.
Die Bewilligungspflicht des Scheins bei der Krankenkasse ist seit dem 01.07.2022 vorerst auf drei Jahre offiziell ausgesetzt (Achtung: Ausnahme SVS!).
TERMINVEREINBARUNG
Zur Vereinbarung von Terminen und für persönliche Fragen
können Sie mich unter der Nummer
+43(0)699 1882 36 02 erreichen.
+43(0)699 1882 36 02 erreichen.
MITZUBRINGEN
Beim ersten Termin bitte sämtliche Befunde, Röntgenbilder,
MR-Bilder usw. und den bewilligten Verordnungsschein mitnehmen.
Bei der ersten Therapieeinheit ist eine ausführliche
physiotherapeutische Befunderhebung notwendig, um Ihren Beschwerden auf den
Grund zu gehen. Nach einer genauen Befragung nach Schmerzen bzw. Beschwerdebild
und dem allgemeinen Lebensstil, folgt eine Funktionsuntersuchung in der
betroffenen Körperregion und auch der eventuell mit-schmerzverursachenden
Regionen des Körpers.
Gemeinsam werden dann Therapieziele besprochen und die
Behandlung geplant. Während der Behandlung können verschiedene Techniken
angewandt werden (zB. passive Mobilisationstechniken, aktive Kräftigungsübungen, aktive
Stabilisationsübungen, neurodynamische Bewegungen usw.).
TERMINABSAGE
Da ich meine Zeit nach Ihren individuellen Wünschen
freihalte, bitte ich um Verständnis, dass zu spät stornierte (mindestens 24 Stunden vorher!) oder nicht wahrgenommene Termine von mir
in Rechnung gestellt werden müssen.
KOSTENRÜCKERSTATTUNG
Die Bezahlung erfolgt bar nach jeder Einheit. Das Honorar für 45 Minuten Physiotherapiebeträgt € 75,– Am Ende einer Behandlungsserie (meist 6–10 Einheiten)
bekommen Sie eine Sammelrechnung, die Sie gemeinsam mit dem Verordnungsschein
bei der Krankenkasse einreichen können.
Die Tarife zur Kostenrückerstattung für 45 Minuten Physiotherapie seit 1.1.2024 sind:
ÖGK – € 44,33
BVAEB – € 55,39 abzüglich 10% Selbstbehalt
SVS – € 48,75 abzüglich Ihres Selbstbehalts (5%, 10% oder 20%)
Wenn Sie eine private
Zusatzversicherung haben, können Sie dort um den Ersatz eines weiteren Teils
der Kosten einreichen.